Der Verstorbene wird in einem Sarg in einer Grabstelle beigesetzt.
Auf den Friedhöfen kann zwischen verschiedenen Grabstätten gewählt werden.
- Einzel- bzw. Reihengrab für einen Verstorbenen oder
- Wahlgrabstelle bzw. Familiengrabstelle für Lebensgemeinschaften.
- Pflegegrabstätten als Reihengrab auf einer Rasenfläche. Eine
Namensplatte in einheitlicher Gestaltung erinnert an den Verstor-
benen. Die Pflege übernimmt hier die Friedhofsverwaltung
Grabformen und Ruhefristen (20, 25 oder 30 Jahre) sind in der örtli-
chen Friedhofssatzung festgelegt. Eine Grabstelle kann in Ruhe auch
durchaus schon zu Lebzeiten ausgesucht werden. Entsprechende Ver-
einbarungen bietet das örtliche Friedhofsamt an.