Die Feuerbestattung wird von beiden Konfessionen gleichgestellt mit
der Erdbestattung. Für die Feuerbestattung muss eine Willenserklä-
rung vorliegen. Das bedeutet, entweder muss dies vom Verstorbenen
gewünscht, ansonsten von den Hinterbliebenen angeordnet werden.
Der Körper wird in einem Sarg dem Krematorium übergeben, das
die Einäscherung vornimmt. Eine Verwechselung der Asche ist ausge-
schlossen.
Die Urne mit der Asche des Verstorbenen kann dann auf verschiedene
Arten beigesetzt werden:
- Einzel- bzw. Reihengrab für eine Urne oder
- Wahlgrabstelle für 2 Urnen
- Pflegegrabstätte als Reihengrab auf einer Rasenfläche. Eine
Namensplatte in einheitlicher Gestaltung erinnert an den Verstor-
benen. Die Pflege übernimmt hier die Friedhofsverwaltung - Anonym in einer Gemeinschaftsgrabanlage
- Baumbestattung auf einem Friedhof oder in einem FriedWald
- Als Seebestattung z. B. in der Nord- oder Ostsee
Auch hier beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.